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Technischer Prüfservice
Grundlagen der Prüfungen
Seit Juni 2015 ist die neue „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“ (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)) anzuwenden.
Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und den Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich zu gewährleisten. Um die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu garantieren, müssen Arbeitsmittel wie Krananlagen vor Inbetriebnahme und Stapler, Leitern, Regale usw. jährlich wiederkehrend auf die Einhaltung der Sicherheitsstandards geprüft werden. Es gehört zu den Pflichten des Betreibers, diese Prüfungen regelmäßig, also jährlich, durchführen zu lassen, damit die Anlage jederzeit ordnungsgemäß und sicher betrieben werden kann.
Egal ob Sie Arbeitgeber oder Unternehmer mit oder ohne Beschäftigte sind: In der neuen Betriebssicherheitsverordnung gelten für alle Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage die gleichen Anforderungen!
Grundpflichten des Arbeitgebers
Die BetrSichV regelt in § 4 die „Grundpflichten des Arbeitgebers“. Zu diesen Grundpflichten gehören im Wesentlichen Inhalte und Einhaltung von
- § 3 Gefährdungsbeurteilung,
- § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und
- 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
Demgemäß dürfen nur sichere Arbeitsmittel verwendet werden, für die der Arbeitgeber zuvor eine
- Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und
- die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen sowie
- festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.
Zu gewährleisten, dass der Unternehmer seinen Grundpflichten nachkommt, ist zentraler Sinn und Zweck der BetrSichV. Die Einhaltung der Grundpflichten sollte entsprechend dokumentiert und archiviert werden.
Sollte es zu einem schwerwiegenden Betriebsunfall kommen, werden die für den Fall zuständigen Behörden den Betrieb aufsuchen und alle Unterlagen einfordern, die zur Aufklärung benötigt werden – im schlimmsten Fall, um einen tödlichen Arbeitsunfall aufzuklären.